Unwissen Strassenverkehr Regeln

Verkehrsregeln in Deutschland: 12 Irrtümer, die jeder kennen muss

Selbst erfahrene Autofahrer sind oft unsicher, wenn es um die korrekte Anwendung der Verkehrsregeln geht. Viele Mythen und falsche Annahmen halten sich hartnäckig und können im Ernstfall nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu folgenschweren Unfällen führen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig, doch die Auslegung im Alltag führt zu zahlreichen „Irrungen und Wirrungen“.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht kläre ich hier die 12 häufigsten Irrtümer über die geltenden Verkehrsregeln in Deutschland auf.

Richtig oder Falsch? Die wichtigsten Verkehrsregeln im Check

1. Die richtige Anwendung des Reißverschlussverfahrens

Irrtum: „Sobald ich das Hindernis sehe, muss ich mich in die dann noch freie Spur einordnen.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Sie müssen bis zum Ende des Fahrstreifens fahren und sich erst dann einfädeln. Die Fahrzeuge auf der durchgehenden Spur müssen dies ermöglichen. Dieses Verhalten ist in den Verkehrsregeln ausdrücklich vorgesehen, um unnötige Staus zu vermeiden.

2. Rechts überholen: Ist es immer verboten?

Irrtum: „Fahrzeuge dürfen nur links überholt werden.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Es gibt Ausnahmen. So müssen Linksabbieger ausdrücklich rechts überholt werden. Auch auf der Autobahn oder mehrspurigen Straßen innerorts darf bei stockendem Verkehr (bis 60 km/h) rechts schneller gefahren werden. Die strikte Regel, dass Rechtsüberholen verboten ist, gilt also nicht immer.

3. Der Grünpfeil: Eine oft missverstandene Verkehrsregel

Irrtum: „Hat die Ampel einen grünen Abbiegepfeil (Blechschild), darf ich immer sofort ohne anzuhalten abbiegen.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Der auf einem Blechschild angebrachte grüne Pfeil (Zeichen 720) gewährt kein Vorfahrtsrecht. Autofahrer müssen das Fahrzeug zunächst bis zum Stillstand abbremsen, bevor sie die Haltelinie überfahren. Andernfalls liegt ein Rotlichtverstoß vor. Beachten Sie diese spezielle Verkehrsregel unbedingt!

4. Werktage im Sinne der StVO

Irrtum: „Werktags = Montag bis Freitag.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Zu den Werktagen gehören in Deutschland auch Samstage. Dies ist vor allem bei Parkverbotsschildern relevant, die für „werktags“ gelten. Lediglich Sonn- und Feiertage sind ausgenommen.

5. Parklücke freihalten: Die Grenzen der Verkehrsregeln

Irrtum: „Fußgänger dürfen eine Parklücke freihalten.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Hier gilt das sogenannte Konkurrenzprinzip. Wer zuerst an der Parklücke ist (im Auto), darf einparken. Das Verhalten des Fußgängers, der eine Parklücke blockiert, ist rechtswidrig und kann unter Umständen sogar den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, wenn er trotz langsamen und vorsichtigen Einfahrens die Lücke nicht freigibt.

6. Parkverbotsschilder: Gilt die Regel auch bei schlechter Montage?

Irrtum: „Steht ein Parkverbotsschild umgedreht oder gar an der Hauswand, gilt es nicht.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Die Schilder entfalten ihre Wirkung, solange sie grundsätzlich erkennbar sind. Jeder Autofahrer ist verpflichtet, sich genau über die geltenden Verkehrsregeln in diesem Bereich zu informieren, selbst wenn die Beschilderung suboptimal angebracht ist.

7. Unfallflucht: Zettel mit Daten reicht nicht

Irrtum: „Ich habe keine Unfallflucht begangen, ich habe doch einen Zettel mit meinen Daten hinterlassen.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Als Unfallverursacher sind Sie verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, bis der Geschädigte eintrifft oder andere Personen zur Feststellung Ihrer Personalien erscheinen. Andernfalls müssen Sie die Polizei rufen. Das reine Hinterlassen eines Zettels gilt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) und ist eine Straftat.

8. Schuldfrage bei Auffahrunfällen

Irrtum: „Wer auffährt, hat immer Schuld.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Ausnahmen bestätigen die Regel. Führt ein Auffahrunfall auf einen plötzlichen, grundlosen Spurwechsel des Vordermanns oder ein abruptes, grundloses Abbremsen zurück, kann der Vordermann (mit-)haftbar gemacht werden.

9. Helmpflicht für Fahrradfahrer

Irrtum: „Radfahrer, die ohne Helm fahren, tragen bei einem Unfall eine Mitschuld.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Es gibt in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer. Daher tragen Radfahrer allein wegen des fehlenden Helms keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen.

10. Wo Radfahrer fahren dürfen

Irrtum: „Radfahrer dürfen nicht auf der Straße fahren, wenn es Radwege gibt.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Straßen dürfen von Radfahrern benutzt werden, es sei denn, die Benutzung des Radwegs ist durch die runden, blauen Schilder (Zeichen 237, 240 oder 241) als Pflichtweg gekennzeichnet.

11. Vorfahrt auf dem Beschleunigungsstreifen

Irrtum: „Wenn ich auf die Autobahn auffahren will, müssen mich die Fahrzeuge in der rechten Spur reinlassen.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Der Beschleunigungsstreifen dient dazu, das Fahrzeug auf die passende Geschwindigkeit zu bringen, um sich dann selbstständig und gefahrlos in den fließenden Verkehr einzuordnen. Die Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur müssen weder abbremsen noch die Spur wechseln.

12. Geltung der Verkehrsregeln auf Parkplätzen

Irrtum: „Auf Parkplätzen gilt auch rechts vor links.“
❌ FALSCH!

Die korrekte Verkehrsregel: Auf den meisten Parkplätzen gilt nicht die Regel „rechts vor links“ aus der StVO. Stattdessen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Nur wenn die Fahrspuren eindeutig den Charakter einer öffentlichen Straße aufweisen, kann „rechts vor links“ zur Anwendung kommen.

Fazit: Kennen Sie Ihre Verkehrsregeln!

Die korrekte Anwendung der Verkehrsregeln ist essenziell. Viele Irrtümer können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall auch zu Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot führen. Bei Fragen zu einem Bußgeldbescheid, einem Unfall oder anderen Problemen rund um das Thema Verkehrsrecht, stehe ich Ihnen als Fachanwältin gerne zur Seite.

Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin

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