Verkehrskontrolle Was ist erlaubt

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle, einer Befragung oder Verfahren? Es stellt sich immer wieder die Frage nach dem richtigen Umgang mit der Polizei. Sei es in dem Moment einer Verkehrskontrolle, auf einen Zeugenfragebogen oder ein Beschuldigtenschreiben im Bußgeldverfahren hin.

Werden Sie von der Polizei angehalten, sind Sie nur dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zu dem Ihnen gemachten Vorwurf müssen Sie sich an Ort und Stelle nicht erklären. Sie werden von der Polizei im Nachgang schriftlich Gelegenheit erhalten, sich zu äußern.

Verkehrskontrolle – Schweigen ist ihr gutes Recht

Von daher ist es während der Polizeikontrolle immer das Beste zu schweigen. Sie laufen sonst Gefahr sich mit unbedachten Äußerungen oder aus Unwissenheit selbst zu belasten. Dies gilt auch dann, wenn Sie überzeugt sind, nicht falsches getan zu haben.

Die Polizei ist in Deutschland für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig, weshalb sie auch Verkehrskontrollen durchführen darf. Dabei sind bestimmte Vorgehensweisen zulässig, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überprüfen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Hier sind einige Punkte, was die Polizei bei einer Verkehrskontrolle darf:

  1. Fahrzeuge anhalten: Die Polizei darf Fahrzeuge ohne besonderen Anlass anhalten, um die Fahrer und Fahrzeuge zu kontrollieren.
  2. Dokumente kontrollieren: Die Polizei darf die Fahrzeugpapiere, den Führerschein und den Personalausweis oder andere Identitätsnachweise des Fahrers prüfen.
  3. Alkohol- und Drogentests: Wenn die Polizei einen begründeten Verdacht hat, dass der Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, darf sie einen Test durchführen.
  4. Sicherheitsausrüstung kontrollieren: Die Polizei darf die Sicherheitsausrüstung des Fahrzeugs wie zum Beispiel die Beleuchtung, die Bremsen oder die Reifen prüfen.
  5. Fragen stellen: Die Polizei darf Fragen zur Identität des Fahrers, dem Ziel der Fahrt oder den Umständen eines möglichen Verkehrsverstoßes stellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Polizei bei ihren Kontrollen im Rahmen des geltenden Rechts vorgehen muss und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu achten hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Polizei ihre Befugnisse überschritten hat, können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.

Post von der Polizei erhalten?

Sobald Sie Post von der Polizei erhalten haben, können Sie sich – bestenfalls nach rechtlicher Beratung – zu dem Ihnen gemachten Vorwurf äußern oder gleich von Beginn an einen Anwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Was Sie beachten sollten, wenn Sie Post von der Polizei bekommen.

Oftmals bekommen Sie als Halter eines Fahrzeuges eine sog. Zeugenanhörung. Sie müssen hierbei unterscheiden, dass die Polizei nicht Ihnen persönlich gegenüber einen Vorwurf erhebt, sondern sagt, mit Ihrem Fahrzeug wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen. Weil die Polizei nicht weiß, wer gefahren ist, werden Sie als Halter aufgefordert und grundsätzlich verpflichtet den Fahrer zu benennen. Sie dürfen schweigen, wenn der Fahrer mit Ihnen verwandt ist (Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Kinder, Geschwister). Gehört der Fahrer zu diesem Personenkreis sind Sie lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, im Übrigen haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf welches Sie hingewiesen werden müssen. Die Angabe lediglich ihrer persönlichen Daten ist nicht gleichzusetzen damit, dass Sie den Verkehrsverstoß zugeben.

Gleiches gilt, wenn die Polizei aufgrund der verweigerten Angabe bei Ihnen vor der Tür steht. Denn wenn Sie den Fahrer nicht angeben, überprüft die Polizei wer noch bei Ihnen gemeldet ist und steht ggf. unangemeldet vor Ihrer Tür, um das Bild der Meldestelle entweder mit der Person abzugleichen, die die Tür öffnet oder das Bild vorzuhalten und noch einmal zu fragen, ob Sie die Person erkennen, die auf dem Blitzerfoto ist.

Dann gilt folgendes: der Fahrer öffnet nicht die Tür und alle anderen geben an, den Fahrer nicht zu erkennen.

Drei No-Go´s, die sie bei einer Verkehrskontrolle auf keinen Fall machen sollten

Verkehrskontrollen können stressig sein, aber es ist wichtig, sich korrekt und entspannt zu verhalten. Hier sind drei Tipps, was Sie auf keinen Fall bei einer Verkehrskontrolle tun sollten:

  1. Aggressiv oder beleidigend werden: Behalten Sie Ihre Ruhe und seien Sie höflich und kooperativ.
  2. Beweise vernichten: Vernichten Sie keine potenziellen Beweise, wie z.B. Flaschen oder Drogen.
  3. Lügen: Seien Sie ehrlich und geben Sie die Wahrheit an. Lügen können schlimmere Konsequenzen haben.

Worauf ist bei der Verkehrskontrolle zu achten?

Zusammengefasst gilt:
1. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten.
2. Die Polizei muss Sie auf Ihr Schweigerecht hinweisen und entsprechend belehren.
3. Ihre Auskunftspflicht beschränkt sich auf Angaben zu Ihrer Person und das Vorzeigen Ihrer und der Fahrzeugpapiere.
4. Im Falle einer Verkehrskontrolle können Sie sich immer im späteren Verfahren zu dem Vorwurf äußern.
5. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie gegen diesen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung (Datum auf dem gelben Breifumschlag) Einspruch einlegen.
6. Möchten Sie ein hohes Bußgeld, Fahrverbot oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis verhindert, beauftragen Sie von Anfang an einen Rechtsanwalt für mit Ihre Vertretung.

Wenn Sie in Berlin wohnen und sich über die Rechte der Polizei bei einer Verkehrskontrolle informieren möchten, können Sie sich jederzeit an mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Ich kann Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Fahrer und bei möglichen Verstößen gegen das Verkehrsrecht bieten.

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