unfall schaden auszahlen lassen

Unfallschaden auszahlen lassen: Wann sich die Auszahlung wirklich lohnt

Ein Unfall ist schnell passiert. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Auffahrunfall im Stadtverkehr, ein Parkrempler. Danach stellt sich fast immer dieselbe Frage: reparieren oder Unfallschaden auszahlen lassen? Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie sich den Unfallschaden auch auszahlen lassen können. Und noch weniger wissen, was dabei abgezogen wird, was ihnen wirklich zusteht und wo Versicherungen gerne sparen.

Unfallschaden auszahlen lassen: Wie funktioniert die fiktive Abrechnung?

Wenn Sie nach einem Unfall den Schaden nicht reparieren lassen, können Sie trotzdem Geld von der gegnerischen Versicherung verlangen. Juristisch nennt sich das fiktiv abrechnen. Grundlage ist ein Sachverständigengutachten (oder ein Kostenvoranschlag), das die Reparaturkosten beziffert, so als würden Sie das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt instand setzen lassen.

Entscheidend ist: Sie sind nicht verpflichtet, das Auto reparieren zu lassen. Sie dürfen den Unfallschaden auszahlen lassen und selbst entscheiden, was Sie mit dem Geld machen. Das ist ihr gutes Recht als Geschädigter.

Die Versicherung zahlt dann allerdings nicht alles eins zu eins aus. Und genau hier wird es spannend.

Unfallschaden auszahlen lassen: Was wird abgezogen?

Diese Frage hören wir in der Kanzlei ständig, und sie ist absolut berechtigt.

Der wichtigste Abzugspunkt ist die Mehrwertsteuer. Die wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Lassen Sie nicht reparieren, fällt keine Mehrwertsteuer an, also wird sie auch nicht ausgezahlt.

„Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen Anwalt und einen eigenen Gutachter zu beauftragen. „

RA Nadja Wollangk

Je nach Schadenart können außerdem Positionen gekürzt werden, etwa die Verbringungskosten oder Lackierkosten, wenn die Versicherung meint, diese seien bei einer fiktiven Abrechnung nicht oder nicht vollständig ersatzfähig. Genau an dieser Stelle entstehen viele Streitigkeiten.

Deshalb ist es wichtig zu wissen: Ein Versicherungsschaden auszahlen lassen ist kein Selbstläufer. Ohne rechtliche Prüfung zahlen Sie oft drauf, ohne es zu merken.

Versicherungsschaden auszahlen lassen: Ihre Rechte als Geschädigter

Was viele nicht wissen: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund. Sie hat ein klares Ziel, nämlich möglichst wenig zu zahlen. Das ist nicht böse gemeint, sondern schlicht Geschäftsmodell.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen Anwalt und einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten dafür muss in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung übernehmen. Gerade wenn sie den Unfallschaden auszahlen lassen wollen, ist das enorm wichtig, weil hier besonders häufig gekürzt wird.

Ohne fachkundige Unterstützung akzeptieren viele Betroffene Abzüge, die rechtlich gar nicht haltbar sind.

Wann ist es sinnvoll, den Unfallschaden auszahlen zu lassen?

Die fiktive Abrechnung ist vor allem dann interessant, wenn der Schaden eher kosmetisch ist oder Sie das Fahrzeug ohnehin bald verkaufen möchten. Auch bei älteren Fahrzeugen kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, sich den Schaden auszahlen zu lassen, statt viel Geld in eine Reparatur zu stecken, die den Fahrzeugwert kaum erhöht.

Wichtig ist nur, dass die Entscheidung bewusst getroffen wird und nicht auf Basis einer unvollständigen oder gekürzten Auszahlung.

Fazit: Auszahlung ja, aber nicht blind

Einen Unfallschaden auszahlen lassen kann eine kluge Entscheidung sein. Es kann aber auch teuer werden, wenn man sich auf die Abrechnung der Versicherung verlässt. Wer fiktiv abrechnen möchte, sollte genau wissen, was abgezogen wird, was zulässig ist und was nicht.

Und jeder, der sich den Unfallschaden auszahlen lässt, muss bedenken, dass im Fall eines weiteren Schadens an schadengleicher Stelle oder bei einem Totalschaden für den nächsten Unfall kein Geld mehr ausgezahlt wird, auch wenn der zweite Schaden auf Rechnung repariert wird.

Am Ende gilt: Je besser Sie Ihre Rechte kennen, desto fairer fällt die Auszahlung aus. Und genau darum lohnt es sich, hier nicht einfach abzunicken, sondern genau hinzuschauen.

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