Ihr Inkasso Anwalt

Persönliche Begegnung mit fachlicher und erfolgreicher Kompetenz.

Ansprüche durchsetzen mit dem bundesweiten Inkasso Anwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin

Zu unseren Inkasso Leistungen gehören:

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  • Suche nach schnellen außergerichtlichen Einigungen
  • Erwirkung von Urteilen und Vollstreckungsbescheiden
  • Beratung zu notariellen Schuldanerkenntnissen
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle und
  • Begleitung des Insolvenzverfahrens

Kostet Sie das Mahnwesen viel Zeit und Nerven?

Mahnen Sie unregelmäßig oder auch  zu spät?

Müssen Sie dreimal mahnen oder eine Zahlungserinnerung senden?

Müssen Sie dreimal mahnen oder eine Zahlungserinnerung senden?

Kontaktieren Sie mit mir Ihren eigenen Inkasso Anwalt – für alle Fragen und rechtliche Beratung rund um das Forderungsmanagement und Inkassorecht stehe ich gerne zur Verfügung.

Für Selbstständige stellen ausbleibende Zahlungen nicht nur ein Ärgernis, sondern eine reale wirtschaftliche Bedrohung dar. Wie die Erfahrung zeigt, reicht eine Mahnung leider nicht immer aus, um Ihre Forderung erfolgreich gegenüber dem Schuldner durchzusetzen.

Ich stehe Ihnen zur Seite, Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Schuldnern durchzusetzen – von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung.

Kanzlei

Gutenbergstraße 26
12621 Berlin

Telefon & Fax

Telefon: 030 / 97 89 18 31
Fax: 030 / 97 89 16 98

Forderung über den Inkasso Anwalt geltend machen

Befindet sich Ihr Schuldner in Verzug, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, haben Sie einen Anspruch auf volle Erstattung der Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten. Der Bundesgerichtshof (IX ZR 280/14) hat im September 2015 seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt.

Haben Sie ein Hotel und werden immer wieder mit Gästen konfrontiert, die ihren reservierten Aufenthalt nicht antreten? Ähnliches kennen auch Veranstalter. Sie halten Leistungen vor, die dann nicht genutzt werden. Ihre Auftraggeber zahlen Ihre Rechnungen nicht?

Auch Schauspieler und Künstler kennen dieses Szenario. Dagegen können wir gemeinsam vorgehen! Setzen Sie Ihre Ansprüche durch – ich berate Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Meine Erfahrung als Inkasso Anwalt zeigt...

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…dass viele Unternehmer im Umgang mit dem Forderungseinzug unwissend oder in alten Mustern verhaftet sind. Dabei gilt: Zeit ist Geld! Den Schuldner über einen Zeitraum von mehreren Wochen, wenn nicht gar Monaten drei- und viermal zu mahnen, ist völlig unnötig und zeitraubend.

Ein effektives Inkassoverfahren...

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…zeichnet sich dadurch aus, dass der Schuldner nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung einmal mit kurzer Frist gemahnt wird, um ihn in Verzug zu setzen. Erfolgt auf die Mahnung kein Zahlungseingang sollte unverzüglich das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren eingeleitet werden.

Professionelles Inkasso durch einen Anwalt...

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…sorgt nicht nur für die gebotene Schnelligkeit der Geltendmachung offener Forderungen, sondern gewährleistet auch, dass alle dem Gläubiger zustehenden Nebenforderungen wie Mahnkosten und Zinsen in zutreffender Höhe geltend gemacht werden.

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich.

Rechtsanwältin Nadja Wollangk

Ihr Schuldner zahlt nicht - Was tun?

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Sie können keinen Zahlungseingang auf Ihre fällige Rechnung verzeichnen, mahnen Sie Ihre Rechnung einmal schriftlich an.

Mit dem Zugang der Mahnung befindet sich der Schuldner im Verzug.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie Verzugszinsen sowie Mahnkosten verlangen.

Mein Schuldner ist Verbraucher

Gemäß § 288 Abs. 1 BGB beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Seit 01.07.2021 liegt er unverändert bei -0,88 %, also 4,12 %.
Als Mahnkosten können Sie Ihre tatsächlich entstandenen – nachweisbaren – Mahnkosten ansetzen oder einen Pauschalbetrag. Ich setze 2,50 € Mahnkosten pro Mahnungen für maximal drei Mahnungen an. Die Tendenz der Rechtsprechung geht jedoch dahin, hier aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung nur noch ca. 1,00 €/Mahnung für maximal drei Mahnungen zuzusprechen, wenn nicht gar noch weniger.

 

Mein Schuldner ist Unternehmer

Im Gegensatz zu einem Verbrauchergeschäft schließen Unternehmer untereinander sog. Handelsgeschäfte. Hier gibt es im Mahnwesen beachtenswerte Abweichungen.

Ein Unternehmer gerät 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug. Eine Mahnung empfehle ich Ihnen aber trotzdem, da Sie den Schuldner damit auch vor Ablauf der 30 Tage in Verzug setzen können. Gemäß § 288 Abs. 2 BGB beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser liegt derzeit bei -0,88 %, also 8,12 %. Sie können darüber hinaus gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gegenüber Ihrem Schuldner geltend machen.

Mit dem Zugang der Mahnung befindet sich der Schuldner im Verzug.

Ein Unternehmer gerät 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug.

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich.

Wie weiter - Wenn auf die Mahnung nicht gezahlt wird?

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Wer seinen Fall vor Gericht bringt, muss viel Zeit und Energie für das Verfahren einplanen. Deshalb suche ich stets zuerst nach außergerichtlichen Lösungen, um Ihre Forderung unkompliziert durchzusetzen – damit Sie sich so schnell wie möglich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Jedoch unterstütze ich Sie nicht nur dabei, an Ihr Geld zu kommen. Gerichtlich wie außergerichtlich besteht immer die Möglichkeit, dass der Schuldner die von Ihnen verauslagten Rechtsanwaltskosten zu 100% erstatten muss. Nutzen Sie diesen Vorteil für sich, lagern Sie Ihr Mahnwesen frühzeitig aus und lassen Sie mich als Anwalt für Forderungsmanagement sich um Ihr Inkasso kümmern.

Gerichtliches Mahnverfahren

Sollte Ihr Schuldner trotz Mahnung und anwaltlichem Aufforderungsschreiben keine Zahlung leisten, leite ich für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein. Erhebt Ihr Schuldner keine Einwendungen, erlaubt uns dieses Verfahren eine schnelle und kostengünstige Titulierung Ihrer Forderung.

Zwangsvollstreckung und Insolvenzbegleitung

Zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei gehört die Zwangsvollstreckung. Meine Tätigkeit ist also mit der Titulierung Ihrer Forderung nicht beendet. Ich leite auch entsprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Oftmals erfolgreich ist die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder die Kontopfändung. Es gibt aber darüber hinaus weitere Vollstreckungsmöglichkeiten, wie z. B. die Pfändung und Verwertung von Lebensversicherungen, Geschäftsanteilen, aber auch zukünftigen Ansprüche wie Renten oder Kautionsrückzahlungen. Verfügt Ihr Schuldner über Grund- oder Wohneigentum leite ich entsprechende Zwangsversteigerungs – oder verwaltungsmaßnahmen ein.

Was ist, wenn Ihr Schuldner insolvent gegangen ist?

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Immer öfter stellt sich im Verlauf der Zwangsvollstreckung heraus, dass der Schuldner bereits Insolvenz angemeldet hat. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nunmehr keine Chance mehr haben, an Ihr Geld zu kommen.

Besonders interessant bei Insolvenzen einer GmbH ist die Durchgriffshaftung der Geschäftsführer. Stellt sich mithilfe des Insolvenzgutachtens beispielweise heraus, dass Sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beauftragt wurden, haftet der Geschäftsführer Ihnen gegenüber mit seinem persönlichen Vermögen. Hier gilt vor allem, wer zuerst kommt, malt zu erst. Denn auch die ehemaligen Geschäftsführer verfügen privat nicht über Vermögen.

Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, als erster Gläubigervertreter tätig geworden und meinem Mandanten als einzigem Gläubiger die Zahlung von Schadensersatz gesichert zu haben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass vom Gericht oder auch dem Insolvenzverwalter festgestellt wird, dass Ihr Anspruch auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht. Dann wird Ihr Anspruch unter keinen Umständen von der Restschuldbefreiung erfasst und ist ein Leben lang vollstreckbar.

Sollte Ihr Schuldner die Insolvenz durchlaufen, lassen Sie sich nicht dadurch abschrecken, Ihre Forderung zu verfolgen. Ich melde für Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an und begleite das auch über Jahre andauernde Verfahren. Nicht selten erhält der Schuldner durch mangende Mitwirkung keine Restschuldbefreiung oder das Insolvenzverfahren wird mangels Masse eingestellt. In diesen – und auch weiteren Fällen – können Sie gegen den Schuldner weitervollstrecken.

Mit dem Zugang der Mahnung ...

… befindet sich Ihr Schuldner sofort im Verzug.

Ein Unternehmer gerät...

… 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit automatisch in Zahlungsverzug.

Gerät der Schuldner in Verzug, ....

… ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig.

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12621 Berlin

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