Richtgeschwindigkeit Autobahn PKW

Richtgeschwindigkeit Autobahn PKW – Mithaftung bei Überschreiten?

 

Wer hätte das gedacht. Nur in Deutschland gilt auf Autobahnen kein generelles Tempolimit.Das bedeutet, wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein Schild oder eine elektronische Anzeige signalisiert wird, ist man als Verkehrsteilnehmer berechtigt so schnell zu fahren wie man möchte bzw. kann. Das ist nicht immer ungefährlich, zumal viele das ebenfalls geltende Rechtsfahrgebot entweder nicht kennen oder bewusst ignorieren und auch beim Spurwechsel die gebotene Sorgfalt nicht selten vermissen lassen.

Das führt dann dazu, dass die schnelleren Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur fahren, während die Langsamfahrer sich gern in der Mittelspur aufhalten die anderen noch langsamer fahrenden Mittelspurblockierer überholen, ohne den Verkehr auf der linken Spur zu beobachten.

Nähert sich nun auf einer freigegebenen Strecke in der linken Spur von hinten ein entsprechend schnell fahrendes Fahrzeug, während der in der Mittelspur Fahrende ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, zum Überholen ansetzt, ist ein Unfall vorprogrammiert.

Kam es früher zu so einem Unfall auf der Autobahn, bei dem der Geschädigte auf einer freigegebenen Strecke schneller als 130 km/h fuhr und eine Kollision mit einem Fahrzeug, welches einen Spurwechsel nach links durchführte, nicht mehr vermeiden konnte, wurde dem Geschädigten eine Mitschuld von 25% angelastet.

Dass dies nicht pauschal und immer erfolgen kann, entschied das OLG Hamm (Beschluss v. 06.02.2018 – 7 U 39/17). Dort scherte der Unfallverursacher nach links aus, ohne zuvor zu gucken und vor allem zu blinken.

Der Geschädigte fuhr auf der linken Spur mit 150 km/h und konnte den Auffahrunfall daher nicht mehr verhindern.

Das OLG Hamm entschied, dass den Unfallverursacher hier ein so erhebliches Verschulden trifft, weil er unachtsam und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten die Spur wechselte.