[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css_animation=““][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Sobald auf Autobahnen oder Straßen außerorts mit mindestens zwei Fahrstreifen Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder die Fahrzeuge bis zum Stillstand abbremsen, sind alle Autofahrer verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden.

Bereits beim Anfahren an ein Stauende hat sich der Autofahrer auf der linken Spur ganz links und mit ausreichendem Abstand (10 – 15 m) hinter seinem Vordermann einzuordnen.

Fahrer auf der mittleren und der rechten Spur haben sich an der rechten Fahrbahnbegrenzung einzuordnen. Die Gasse ist also zwischen der linken und der mittleren/rechten Fahrspur zu bilden. [/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

Sobald man erkennt, dass man sich einem Stau nähert, hat man dies nachfolgenden Fahrzeugen durch das Einschalten der Warnblinkanlage zu signalisieren.

Was viele Verkehrsteilnehmer gern machen, was aber verboten ist, ist das Hinterherfahren der Rettungsfahrzeuge in der Rettungsgasse, das Vordrängeln auf der Standspur, das Durchschlängeln von Motorradfahrern zwischen den aufgestauten Fahrzeugen aber auch das bedrängen oder nötigen dieser Motorradfahrer durch die Pkws.

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Bildquelle: UrbanDivision / Wollangk

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