Rechtsschutzversicherungen Vergleich – sind diese grundsätzlich eine gute Sache? Wer ist Anwalts Liebling?

Der Slogan Anwalts Liebling? ist uns vielen aus der Werbung bekannt. Diesen Titel gibt sich die ADVOCARD und möchte sich damit unter allen Rechtsschutzversicherungen werbewirksam hervorheben. Doch wer ist wirklich Anwalts Liebling? Diese Frage hat sich die Stiftung Warentest gestellt und bei Mitgliedern des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) nachgefragt.

Wir haben uns daraufhin erst einmal gefragt, was macht eine gute Rechtsschutzversicherung aus? Wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen: gute Erreichbarkeit, schnelle Bearbeitung der Deckungsanfragen und kompetente Abrechnung. Was immer mehr zu einem Problem wird, ist die schlechte Beratung, die die Mandanten bei Abschluss der Versicherung seitens der Versicherung erhalten. Oftmals wissen Mandanten gar nicht, was wirklich versichert ist. Natürlich kann man auf die Versicherungsbedingungen verweisen. Aber welcher Laie versteht schon die juristischen Feinheiten, ab wann was in welcher Höhe versichert ist.

Die pauschale Aussage des Versicherungsvertreters lautet leider oft: Damit ist alles versichert. Und das ist falsch. Es gibt Sachverhalte und Rechtsgebiete, die viele Rechtsschutzversicherung, egal ob bei einem Verbraucher oder einen Unternehmer, gar nicht versichern. Dazu gehört zum Beispiel das Familienrecht für Verbraucher oder auch Inkassodienstleistungen für Unternehmer.  Die Beratung über den bestehenden Vertrag findet dann meistens bei im Termin mit dem Anwalt statt, der dem Mandanten dann erklären darf, was versichert ist und was nicht.

Das größte Problem aber sind die immer mehr zunehmenden Kürzungen, u.a. auch von Anwalts Liebling?. Rechtsschutzversicherungen sind dazu übergegangen, die Kosten der Anwälte pauschal zu kürzen. Dazu gibt es ein schönes, aus Textbausteinen bestehendes Schreiben, in welchem dem Anwalt mitgeteilt meist auch schon im Vorfeld – wird, dass die Angelegenheit nur unterdurchschnittlich aufwendig und juristisch easy ist und sowieso Anwaltskosten viel zu hoch sind. Damit es so aussieht, als hätte die Rechtsschutzversicherung auch recht, werden noch jahrzehntealte Urteile der Amtsgerichte Pusemuckel zitiert.

Anwälte sind den Kürzungen gegenüber in der Praxis machtlos. Verklagt werden müsste nämlich der eigene Mandant und nicht seine Rechtsschutzversicherung – welcher Anwalt möchte diesen Schritt schon gehen und seinen eigenen Mandanten verklagen bzw. die Restsumme von diesem einfordern?!

Abschließend können wir uns den Kollegen, die an der Umfrage teilgenommen haben, anschließen. Mit der ADAC Rechtsschutzversicherung haben auch wir gute Erfahrungen gemacht, ebenso mit der Allianz Versicherung. Die ADVOCARD sowie auch die ARAG und Deurag können wir hingegen nicht empfehlen. Die Kürzungen der ADVOCARD und ARAG sind mittlerweile derart hoch, dass wir schon Differenzzahlungen mit unseren Mandanten schweren Herzens vereinbaren mussten.

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