Um Punkte in Flensburg einzusehen bzw. im Blick zu behalten, erfragen wir für Sie unkompliziert über das Kraftfahrt-Bundesamt Ihren Punktestand.
Wenn der Bußgeldbescheid mit förmlicher Zustellung in den Briefkasten flattert, weiß jeder Autofahrer, welche Stunde geschlagen hat. Das nervöse Nachschlagen im aktuellen Bußgeldkatalog 2018 ist die Folge. Oft bleibt es aber nicht beim Bußgeld: ein Punkt (oder auch mehrere) in Flensburg steht nun auf dem Konto des Verkehrsteilnehmers. Ärgerlich, aber als Autofahrer manchmal nicht zu vermeiden. Nun ist es leider so, dass Punktesammeln – anders als beim Sport – vom Gesetzgeber nicht belohnt wird. Im Gegenteil: Ab 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis weg.
Viele Autofahrer werden sich noch an die alte Regelung im Verkehrszentralregister (VZR) erinnern: Bis 7 Punkte war man im grünen Bereich, zwischen 8 und 13 Punkten musste man schon aufpassen, 14 bis 17 Punkte waren mehr als kritisch, ab dem 18. Punkt wurde der Führerschein eingezogen. Am 1. Mai 2014 stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Punktevergabe um. Der relevante Bereich spielt sich auf einer Skala von nur noch 8 Punkten ab, aus dem VZR wurde das Fahreignungsregister (FAER). Die wichtigsten Unterschiede zum alten VZR für eine Punktwertung sind folgende:
8 Punkte sind schnell erreicht, weshalb es sich lohnt, die eigenen Punkte bei Bedarf in Flensburg abzufragen. Da die Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten mit einem oder zwei Punkten 2,5 bzw. 5 Jahre ab Rechtskraftdatum betragen, besteht oft Unsicherheit, ob Punkte noch im FAER eingetragen sind, zumal die Überliegefrist von einem Jahr hinzukommt. Ein Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister macht daher Sinn, wenn die Situation unklar ist oder ein drohendes Fahrverbot in Aussicht steht.
Bevor wir erklären, wie man das Punktekonto beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) in Flensburg abfragen kann, gehen wir einige Jahre zurück. Viele Autofahrer werden sich noch an die alte Regelung im Verkehrszentralregister (VZR) erinnern: Bis 7 Punkte war man im grünen Bereich, zwischen 8 und 13 Punkten musste man schon aufpassen, 14 bis 17 Punkte waren mehr als kritisch, ab dem 18. Punkt wurde der Führerschein eingezogen.
Am 1. Mai 2014 stellte das KBA in Flensburg die Punktevergabe um. Der relevante Bereich spielt sich auf einer Skala von nur noch 8 Punkten ab, aus dem VZR wurde das Fahreignungsregister (FAER). Die wichtigsten Unterschiede zum alten Verkehrszentralregister für eine Punktwertung sind folgende:
8 Punkte sind schnell erreicht, weshalb es sich lohnt, die eigenen Punkte bei Bedarf in Flensburg abzufragen. Da die Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten mit einem oder zwei Punkten 2,5 bzw. 5 Jahre ab Rechtskraftdatum betragen, besteht oft Unsicherheit, ob Punkte noch im FAER eingetragen sind, zumal die Überliegefrist von einem Jahr hinzukommt.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim KBA macht daher Sinn, wenn die Situation unklar ist oder ein drohendes Fahrverbot in Aussicht steht.
Der Gesetzgeber aktualisiert den Bußgeldkatalog in regelmäßigen Abständen, um das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern zu ahnden, die dadurch andere Menschen Gefährdungen ausgesetzt haben. Einige Änderungen waren dringend notwendig, um der aktuellen Entwicklung im Straßenverkehr Rechnung zu tragen. Wir nennen Ihnen einige der wichtigsten Neuerungen im Bußgeldkatalog 2018.
Das Bußgeld für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, beträgt 200,00 € und hat sich im Vergleich zum Vorjahr verzehnfacht. Damit einher gehen zwei Punkte in Flensburg. Wichtig zu wissen: Das Bußgeld wird auch ohne konkrete Behinderung fällig. Ist eine Gefährdung beteiligter Personen oder sogar Sachbeschädigung im Spiel, steigt das Bußgeld auf bis zu 320,00 €, verbunden mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Wird ein Einsatz- oder Rettungsfahrzeug absichtlich blockiert oder werden Personen an der Hilfe gehindert, fällt dies zusätzlich unter den Straftatbestand unterlassene Hilfeleistung und wird gesondert bestraft.
Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, müssen Autofahrer sofort Platz machen. Geschieht dies nicht, wird ein Bußgeld ab 240,00 € mit zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot fällig. Wer in einer Feuerwehrzufahrt parkt, wird 35,00 € los. Blockiert er dabei Ordnungskräfte, sind es bereits 65,00 € und ein Punkt in Flensburg. Das sofortige Abschleppen kann die Folge sein.
Benutzt ein Autofahrer sein Handy am Steuer, sind dafür 100,00 € und ein Punkt fällig. Gefährdet er dabei andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 150,00 € (mit Sachbeschädigung 200,00 €), zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Achtung: Die sogenannte Start-Stopp-Automatik an einer Ampel ist kein zulässiger Grund (mehr), um das Telefon zu benutzen. Für die Telefonnutzung muss der Motor komplett abgeschaltet sein.
Im Bußgeldkatalog 2018 werden nun auch ausdrücklich Tablets und Smartphones erfasst, mit denen Lesen, Surfen, Kommunizieren und Spielen möglich ist. Das Bußgeld wird analog zur Handynutzung berechnet.
Die Verhüllung am Steuer durch Gesichtsverschleierung ist verboten. Sie betrifft nicht nur Burka und Niqab, sondern auch alle Arten von Masken. Erlaubt sind dagegen Kopfbedeckungen und Kleidung, die das Gesichtsfeld nicht beeinträchtigen. Der Hintergrund ist, dass Personen bei Verkehrskontrollen (darunter auch mit Blitzgeräten) deutlich erkennbar sein müssen.
Um zu erfahren wieviele Punkte in Flensburg eingtragen sind, erfragen wir für Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt.
Wir stellen für Sie gerne eine Anfrage in Flensburg und beraten zu Fragen und Folgen, die in Zusammenhang mit einem Führerscheinverlust oder der MPU stehen.