Punkte in Flensburg abfragen

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Begeht man eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr, werden unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenfolge ein bis drei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen. Erreicht man acht Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Während sich das Punktesammeln bei Bonuskarteninhabern lohnt, soll das Punktekonto in Flensburg doch möglichst leer bleiben. Aber wie kann ich eigentlich erfahren, wie viele Punkte für mich im FAER eingetragen sind? Zum einen könnte man die Auskunft mit einem gültigen Ausweis persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen.

Punktestand postalisch abfragen

Zum anderen könnte die Auskunft nach dem Punktestand auch postalisch in Flensburg beantragt werden. Hierfür wird ein Antrag mit personenbezogenen Daten, der persönlichen Unterschrift sowie einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses oder eine amtlich beglaubigten Unterschrift benötigt. Das Antragsformular stellt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung (unter www.kba.de).

„Die Anfrage in Flensburg ist unentgeltlich. Lediglich Portokosten entstehen bei einer Anfrage per Post.“

Nadja Wollangk

Eine Antragsstellung ist zudem auch online möglich mit einem gültigen nach dem 01.11.2010 ausgestellten Personalausweis mit aktivierter online-Ausweisfunktion, der Ausweis-App2-Funktion, die auf dem PC installiert ist sowie einem angeschlossenen Kartenlesegerät. Auch hier kommt man über die Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes zum entsprechenden online-Portal.

Die eigene Anfrage in Flensburg ist unentgeltlich. Lediglich Portokosten entstehen bei einer Anfrage per Post. Daneben besteht natürlich die Möglichkeit der kostenpflichtigen Anfrage des Punktestandes über einen Rechtsanwalt.

Im Rahmen der Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren im Straßenverkehr wird die Punkteanfrage als Serviceleistung durch den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vielfach mit übernommen.