Neue Regel bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht 2021: Welche Bußgelder drohen bei Verstoß?

Der Herbst ist da. Und damit auch Winterreifenpflicht 2021… und der Winter ist nicht mehr weit. Das bedeutet, jetzt ist wieder Räderwechselsaison. Und diese beschert nicht nur den Werkstätten, sondern auch den Landeskassen Umsatz.

Denn wer im Winter mit Sommerrädern erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60,00 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wird dadurch, dass das Auto mit Sommerrädern liegen bleibt der Verkehr behindert, beträgt das Bußgeld sogar 80,00 €. Werden durch das Fahren mit Sommerrädern andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen schon 100,00 € gezahlt werden.

Wann ist Winterreifenpflicht?

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, eher eine situative. Heißt: bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf nur mit Winterreifen gefahren werden

Kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, das noch mit Sommerrädern fährt, werden sogar 120,00 € fällig, auch wenn der Unfall unverschuldet ist. Diese Strafen trafen bislang die Fahrer.

Welche Strafen ohne Winterreifen

Der Halter eines Fahrzeugs, welches im Winter mit Sommerrädern fährt, muss nunmehr ebenfalls mit einem Bußgeld von 75,00 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Neu ist, dass nunmehr auch die Halter zur Kasse gebeten werden., vorausgesetzt Fahrer und Halter sind zwei unterschiedliche Personen.

Von der Neuregelung sind damit nicht nur Eltern betroffen, die ihre Autos den Kindern überlassen, sondern vor allem Mietwagen, Carsharing-Autos und Dienstwagen betroffen. Sinn der Regelung soll sein, dass Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten zum regelmäßigen Räderwechsel animiert werden.

Für den Fahrer fremder Fahrzeuge oder von Fahrzeugen deren Halter eine andere Person gilt, wie auch bisher, dass sie vor Fahrtantritt immer die Bereifung prüfen.

Dabei wiederum ist zu beachten, dass neu hergestellte Winterreifen seit dem 01.01.2018 nur noch dann die Winterreifenpflicht erfüllen, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte.
Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen.

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