Mit 17 Jahren Auto fahren und worauf ich achten muss

Rechtssicheres Fahren mit 17 Jahren: Was Sie über das begleitete Fahren wissen sollten

Jugendliche dürfen in Deutschland Fahrstunden nehmen, sobald sie 16,5 Jahre alt sind.Bestehen sie mit 17 Jahren die theoretische und praktische Prüfung, bekommen sie die sog. „Prüfungsbescheinigung“, die es ihnen ermöglicht bis zum 18. Geburtstag in Begleitung zu fahren. Doch was bedeutet das für junge Fahrer und ihre Begleitpersonen? Und welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu beachten?

Was ist begleitetes Fahren ab 17?

Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland bereits vor ihrem 18. Geburtstag Auto fahren, jedoch nur in Begleitung einer eingetragenen erwachsenen Person. Diese Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise ein Mindestalter und eine gültige Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung

Obwohl das begleitete Fahren ab 17 eine wertvolle Möglichkeit für junge Fahranfänger darstellt, birgt es auch rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen. Sowohl der Fahrer als auch die Begleitperson müssen sich bewusst sein, dass sie während der Fahrt bestimmten gesetzlichen Regelungen unterliegen. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung der Verkehrsregeln, die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit und die Einhaltung der Promillegrenze.

Im Falle eines Unfalls haften sowohl der jugendliche Fahrer als auch die Begleitperson für eventuelle Schäden. Es ist daher ratsam, vor Fahrtantritt eine entsprechende Versicherung zu prüfen und gegebenenfalls abzuschließen, um sich gegen mögliche finanzielle Risiken abzusichern.

Anwalt Verkehrsrecht Berlin: Expertise und Unterstützung

Kommen Sie aus der Region Brandenburg oder Berlin, kann in rechtlichen Angelegenheiten rund um das begleitete Fahren ab 17 Jahren die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Verkehrsrecht in Berlin von entscheidender Bedeutung sein. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur dabei helfen, mögliche rechtliche Risiken zu minimieren, sondern auch im Falle von Unfällen oder Streitigkeiten rechtliche Unterstützung bieten.

Kontaktieren Sie mich frühzeitig als Fachanwalt für Verkehrsrecht, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und rechtssicheres Autofahren zu gewährleisten.

RAe Nadja Wollangk

Tipp vom Verkehrsrecht Anwalt: Der Beifahrer ist haftbar

Der zukünftige Beifahrer muss bereits bei Antragstellung angegeben werden, in der Prüfungsbescheinigung eingetragen, mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren ununterbrochen die Führerscheinklasse B und maximal einen Punkt in Flensburg haben.

Der Beifahrer darf dem Jugendlichen unter keinen Umständen ins Lenkrad greifen, denn er ist nicht Fahrzeugführer! Kommt es zum Unfall haftet allein der Fahrer. Mit Bestehen der Prüfung bekommt der Jugendliche jedoch nicht gleich den Führerschien, sondern erst einmal die sogenannte Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein bis maximal 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Damit der Jugendliche ab 18 alleine fahren darf, muss er rechtzeitig einen Antrag für den klassischen Kartenführerschein stellen. Solange der richtige Führerschein noch nicht vorliegt, muss der Jugendliche bei jeder Fahrt die Prüfungsbescheinigung UND den Personalausweismit sich führen.

Denn die Prüfungsbescheinigung verfügt nicht über ein Passfoto. Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern ist das Fahren damit aber nicht erlaubt!

Die Probezeit beginnt bereits mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.

Wenn Sie Fragen zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren oder anderen verkehrsrechtlichen Themen haben, stehe ich Ihnen als kompetente Anwältin für Verkehrsrecht in Berlin zur Verfügung.