
Kfz-Sachverständiger Kosten: Was Sie wissen und beachten sollten
Die Frage nach den Kfz-Sachverständiger Kosten stellt sich vielen Autofahrern nach einem Unfall. Wer trägt die Kosten? Wann lohnt sich ein eigenes Gutachten? Und worauf sollten Betroffene achten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden? Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin kläre ich auf, welche Rechte Sie haben – und wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten.
Geschädigte eines Unfalls haben einen Anspruch auf Erstattung der zur Schadensfeststellung erforderlichen Kosten eine Kfz–Sachverständigen, denn auch diese Kosten gehören zu den Kosten der Wiederherstellung. Die Höhe der Erstattung richtet sich danach, in welcher Höhe der Geschädigte zur Zahlung verpflichtet ist.
Kfz-Sachverständiger Kosten: Wer zahlt das Gutachten nach dem Unfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte in der Regel selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kfz-Sachverständiger Kosten zählen zu den sogenannten Schadenspositionen, die vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung getragen werden müssen – vorausgesetzt, die Beauftragung war notwendig und angemessen.
Achtung: Bei Bagatellschäden unter ca. 750 € wird häufig kein Sachverständigengutachten erstattet. Stattdessen reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Wie setzen sich Sachverständiger Kosten zusammen?
Die Kfz-Sachverständiger Kosten für ein Unfallgutachten orientieren sich meist am Wert des Schadens und werden oft prozentual berechnet. Weitere Kostenfaktoren sind:
- Grundhonorar (nach Schadenshöhe)
- Fahrtkosten
- Fotodokumentation
- Porto- und Schreibkosten
- ggf. Zusatzkosten für Sondergutachten (z. B. bei Oldtimern)
Die genauen Kosten variieren je nach Region und Sachverständigen. Für ein durchschnittliches Unfallgutachten liegen die Kosten in der Regel zwischen 400 € und 800 €.
Sachverständiger Kosten bei Teilkasko- oder Vollkaskoschaden
Anders als bei Haftpflichtschäden gelten bei Vollkaskoschäden (selbst verursachte Unfälle) vertragliche Regelungen: Hier entscheidet die Versicherung, ob ein eigener Gutachter beauftragt wird. Wer auf eigene Faust einen Sachverständigen bestellt, bleibt möglicherweise selbst auf den Kosten sitzen.
5 Tipps: Was Sie bei Kfz-Sachverständiger Kosten beachten sollten
- Eigene Beauftragung nur bei klarer Schuldfrage
Nur bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf volle Erstattung der Gutachterkosten. Steht eine Mitschuld im Raum werden die Sachverständigenkosten ggf. auch nur entsprechend anteilig erstattet. - Keine voreilige Zusage gegenüber der gegnerischen Versicherung
Versicherer schlagen gerne eigene Kfz-Sachverständige vor – diese agieren aber nicht neutral. - Bagatellgrenze prüfen
Bei Schäden unter 750 € lohnt sich meist kein Gutachten – und die Kosten werden oft nicht erstattet. - Transparente Honorarvereinbarung treffen
Achten Sie auf eine klare Aufschlüsselung der Kosten und Nebenkosten im Vertrag mit dem Gutachter. - Rechtsanwalt frühzeitig einbinden
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Kosten in Ihrem Fall voll übernommen werden – und sorgt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Fazit: Kfz-Sachverständiger Kosten sind oft erstattungsfähig – aber nicht immer
Die Kfz-Sachverständiger Kosten sind bei unverschuldeten Unfällen grundsätzlich erstattungsfähig – doch es gibt Ausnahmen. Wichtig ist, dass die Beauftragung des Gutachters notwendig, angemessen und rechtlich abgesichert erfolgt. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten, bevor Sie handeln.
Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, ob die Gutachterkosten übernommen werden? Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin prüfe ich ihre Ansprüche und helfen Ihnen, keine unnötigen Kosten zu tragen. Kontaktieren Sie mich gern für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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