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Fiktive Abrechnung in der Unfallregulierung – die besten Praxistipps für Rechtsanwälte

[/vc_column_text][vc_separator type=“transparent“ up=“30″ down=“0″][vc_column_text]Sie hatten einen Unfall, vielleicht nur Blechschaden, nicht selten aber oft auch mit Personenschaden. Wissen Sie wirklich, was Ihnen in diesem Fall alles zusteht? Sie können konkret oder fiktiv den Blechschaden abrechnen, aber was genau ist der Unterschied? Nicht selten kürzt die Versicherung die Ihnen zustehenden Schadenpositionen unberechtigt. Zu den am meisten gekürzten Schadenpositionen gehören die Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge. Dann müssen Sie sich zur Wehr setzen.[/vc_column_text][blockquote text=“Oftmals wird unterstellt, dass derjenige, der in der Zulassung steht – der Halter – auch der Anspruchsinhaber ist. “ show_quote_icon=“yes“][vc_column_text]Ein Unfallschaden muss bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs dem Käufer gegenüber immer angegeben werden – auch wenn der Unfallschaden vollständig und fachgerecht repariert wurde. Das heißt, Sie haben nicht immer, aber in vielen Fällen, Anspruch auf Erstattung der sog. Wertminderung. Ohne ein Sachverständigengutachten wird die Versicherung aber keine Wertminderung erstatten. Und selbst wenn das Gutachten eine Wertminderung enthält, zahlt die Versicherung diese nicht immer. Manchmal darf auch gar kein Gutachten eingeholt werden, aber wonach richtet sich das?[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Wenn Sie Ihr Fahrzeug entweder aufgrund eines Totalschadens oder für den Zeitraum der Reparatur nicht nutzen können, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Aber wonach bestimmt sich die Höhe und was ist, wenn Sie in dieser Zeit dringend auf einen Ersatzwagen angewiesen sind?[/vc_column_text][vc_separator type=“transparent“ up=“30″ down=“0″][vc_column_text]Oftmals wird unterstellt, dass derjenige, der in der Zulassung steht – der Halter – auch der Anspruchsinhaber ist. Das ist jedoch ein Irrglaube. Denn Ansprüche aus einem Verkehrsunfall hat immer nur der Eigentümer, d.h. derjenige, der im Kaufvertrag steht. Wer Halter oder Versicherungsnehmer ist, ist dabei völlig egal. Jetzt ist das Fahrzeug aber geleast. Das heißt Sie stehen im Kaufvertrag, sind aber dennoch nicht der Eigentümer. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Frage, an wen welche Schadenpositionen zu zahlen sind.[/vc_column_text][vc_separator type=“transparent“ up=“30″ down=“0″][vc_column_text]

 

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Bildquelle: Hans Braxmeier / Pixabay

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