Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Was Sie wissen müssen

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gehört zu den häufigsten Verkehrsstraftaten in Deutschland – mit teils gravierenden rechtlichen Folgen. Ob beim Einparken mit einem kleinen Blechschaden oder bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden: Wer sich in einem solchen Moment falsch verhält, macht sich schnell strafbar. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin kläre ich auf, was genau unter Fahrerflucht fällt, welche Strafen drohen – und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.

Was bedeutet „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach macht sich strafbar, wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zu ermöglichen.

Das gilt übrigens nicht nur für Unfälle mit Personenschäden, sondern auch für reine Sachschäden – etwa beim Touchieren eines geparkten Fahrzeugs. Dabei spielt es keine Rolle, wie gering der Schaden ist: Selbst ein kleiner Kratzer kann rechtlich relevant sein.

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Ein Fall von Fahrerflucht liegt vor, wenn:

  • ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne die Feststellungen zu ermöglichen,
  • keine angemessene Wartezeit eingehalten wurde,
  • keine Benachrichtigung der Polizei erfolgte,
  • oder der Betroffene nicht unverzüglich nachträglich die Angaben zur Person und zum Fahrzeug mitteilt.

Strafen für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort

Je nach Schwere des Unfalls und des entstandenen Schadens drohen unterschiedliche Konsequenzen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder sogar Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Schadenersatzforderungen der Versicherung, die sich unter Umständen das Geld vom Fahrer zurückholen kann

Besonders kritisch wird es, wenn ein Personenschaden vorliegt oder ein erheblicher Sachschaden (ab ca. 1.300 €). Hier droht regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Wie lange muss man am Unfallort warten?

Die Wartezeit hängt vom Einzelfall ab. Bei Bagatellschäden:

  • mindestens 15 bis 30 Minuten, je nach Örtlichkeit (Stadt vs. Land)
  • danach unverzüglich die Polizei informieren

Verlässt man den Unfallort ohne eine solche Wartezeit einzuhalten oder meldet sich nicht schnellstmöglich bei der Polizei, liegt in der Regel ein Verstoß gegen § 142 StGB vor.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vermeiden – 5 wichtige Maßnahmen

  1. Angemessene Wartezeit einhalten
    Bei Abwesenheit des Geschädigten: mindestens 15–30 Minuten warten, aber auf gar keinen Fall eine Notiz mit Kontaktdaten hinterlassen. Das Anbringen eines Zettels mit den Kontaktdaten erfüllt ebenfalls den Tatbestand der Unfallflucht.
  2. Unverzüglich die Polizei verständigen
    Wenn niemand erreichbar ist: Sofort den Unfall telefonisch bei der Polizei melden. Auch das Verlassen des Unfallortes, um zur Polizei zu fahren erfüllt grundsätzlich erstmal den Tatbestand der Unfallflucht.
  3. Keine falschen Angaben machen oder den Unfall verharmlosen
    Auch ein vermeintlich kleiner Kratzer ist ernst zu nehmen.
  4. Nachträgliche Meldung kann helfen – aber nur bedingt
    Wer sich schnell bei der Polizei meldet, kann unter Umständen strafmildernde Umstände geltend machen. Dies gilt aber nur bei Unfällen im ruhenden Verkehr, sprich wenn ein parkendes Auto touchiert wird

Fazit: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann gravierende Folgen haben – rechtlich, finanziell und auch für die eigene Fahrerlaubnis. Wer sich richtig verhält, kann eine Strafanzeige vermeiden oder im Fall der Fälle mit milderen Konsequenzen rechnen.

💬 Haben Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhalten oder sind unsicher, ob Ihr Verhalten korrekt war? Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin stehe ich Ihnen mit fundierter rechtlicher Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein vertrauliches Gespräch.

Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin

Sie haben Fragen?