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Bußgeldkatalog 2021 – Nicht schneller als 21 km/h

Nachdem der neue Bußgeldkatalog 2020 im April 2020 veröffentlicht wurde, wurde er keine drei Monate später wieder zurückgenommen. Seit dem wurde der Bußgeldkatalog intensiv überarbeitet, nunmehr vom Bundesrat beschlossen und tritt als Bußgeldkatalog 2021 mit Wirkung ab 09.11.2021 in Kraft.

Die Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf jeden einzelnen.

„Viele Autofahrer werden von den neuen Regeln hart getroffen werden.“

Nadja Wollangk

Nur teilweise Änderungen des Bußgeldkataloges

Die wohl einschneidendste Änderung des Bußgeldkatalogs 2020 wurde nicht übernommen. Die Grenzen für die Verhängung eines Fahrverbots bleiben unverändert. Dies droht damit nach wie vor innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h und außerorts von 41 km/h. Wird man binnen eines Jahres zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h festgestellt, wird ebenfalls ein Fahrverbot verhangen.

Änderungen ergeben sich jedoch in der Höhe der zu verhängenden Geldbuße. Diese wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h verdoppelt. Ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h sind die Geldbußen um fast 50 % teurer.

Rettungsgasse Strafen verschärft

Weitere gravierende Verschärfungen treffen Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden oder diese ausnutzen und den Rettungswagen hinterherfahren. Dafür werden Geldbußen zwischen 200,00 € für das Unterlassen des Bildens einer Rettungsgasse und bis zu 320,00 € für das Ausnutzen verhangen. Hinzu kommen jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Falschparker

Auch Falschparker werden die Verschärfungen spüren. Geldbußen bis zu 55,00 € bei Gefährdung und gar 100,00 € bei Behinderung des Verkehrs sind vorgesehen. Von den höheren Geldbußen für falsches Parken sind auch diejenigen betroffen, die sich auf einen für E-Autos gekennzeichneten Parkplatz stellen, obwohl sei kein E-Auto fahren.

Fahrradfahrer und LKWs

Einfluss gefunden haben ebenfalls die vielen Unfälle mit Radfahrern. So dürfen diese innerorts nur noch mit einem Abstand von 1,5 m und außerorts mit einem Abstand von 2,0 m überholt werden. LKWs dürfen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Wie schnell genau Schrittgeschwindigkeit ist, ist nicht definiert. Je nach Gericht wird von einer Geschwindigkeit von 5-7 km/h, maximal aber 15 km/h ausgegangen.

Fazit des neuen Bußgeldkataloges 2021:

Es ist davon auszugehen, dass die Verschärfungen des Bußgeldkatalogs zu einem Anstieg der Anzahl erlassener Bußgeldbescheide führt. Wer noch keine Rechtsschutzversicherung, mindestens für Verkehrsrecht, hat, sollte sich daher schnell um den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bemühen.

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Bildquelle:: RettungsgasseJETZTde/ Pixabay