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Abgasskandal, Musterfeststellungsklagen, Systemupdates, Rückrufaktionen des KBA

Am liebsten möchten Sie Ihren Diesel zurückgeben?

Es gibt mittlerweile unzählige Urteile, die teileweise einen Mangel bejahen und die Rückabwicklung ermöglichen. Teilweise wird der Mangel aber auch abgelehnt. Die Rechtsprechung ist also nicht einheitlich.

Dennoch gibt es ausschließlich Landgerichtsurteile. Berufungsverfahren werden offensichtlich weder in den Fällen geführt, dass der Mangel und damit die Rückabwicklung bestätigt wird, noch in denen, wenn der Mangel abgelehnt wird.

Das lässt darauf schließen, dass sich die Parteien nach Beendigung des Verfahrens unter Vereinbarung der Verschwiegenheit doch irgendwie mit dem Autoherstellern einigen.

In Anbetracht der Dieselfahrverbote, die in immer mehr Städten drohen und dem Wertverlust der Fahrzeuge, der definitiv nicht wegzudiskutieren ist, ist es an der Zeit sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Möglichkeiten zu prüfen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

Wir prüfen, ob Sie wirklich betroffen sind und welche Möglichkeiten Sie haben.

Dazu müssen Sie uns in einem ersten Schritt eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins schicken. Uns liegen gesicherte Informationen dazu vor, bei welchen Fabrikaten eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist.

In einem zweiten Schritt fordern wir dann von Ihnen weitere Unterlagen an, die Sie uns bestenfalls per E-Mail schicken und die wir einer rechtlichen Prüfung unterziehen.

Die Erstberatungen sind für Sie kostenlos und erfolgen ausschließlich telefonisch, so dass Ihnen kein weiterer Aufwand entsteht.

Ergibt die Prüfung, dass Sie einen Anspruch darauf haben, das Fahrzeug zurückzugeben, werden die weiteren Schritte mit Ihnen abgesprochen. Auch wenn Sie bei Kauf des Fahrzeuges keine Rechtsschutzversicherung hatten, gibt es mehrere Möglichkeiten das Klageverfahren dennoch zu führen.

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Bildquelle: UrbanDivision / Wollangk

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